Wir sind auch online für dich da. Du kannst dich direkt auf dieser Website online anmelden oder komm einfach in einer unserer drei Fahrschulen vorbei. Fragen? Einfach anrufen 0171/5422304 , eine WhatsApp oder eine E-Mail an info@stefans-fahrschule.net schreiben. Auf Facebook und Instagram findest du aktuelle Infos zu den (Online-)Unterrichtszeiten.
Fahrschulinhaber, der Experte für deine Motorradausbildung und Anhängerausbildung BE! Natürlich bildet Stefan auch neue Fahrlehrer aus.
Fahrlehrer mit den Schwerpunkten Klasse A und B, außerdem ist Andreas mit seiner längjährigen Erfahrung auch als Dozent im Fahrlehrerausbildungswesen tätig.
Fahrlehrer der Klassen A, B, BE, C, CE, D und DE, Frank setzt seinen Schwerpunkt in der Klasse B
Neu im Team, Fahrlehrer Klasse B, sein Schwerpunkt liegt also in der PKW-Ausbildung
Dasbecker Weg 46, 59073 Hamm
Unterrichtszeiten:
Mo. und Mi. 19:00 - 20:30 Uhr
Infos und Anmeldung:
jeweils 30 Minuten vor Unterricht
Berliner Str. 37, 59075 Hamm
Unterrichtszeiten:
Di. und Do. 19:00 - 20:30 Uhr
Infos und Anmeldung:
jeweils 30 Minuten vor Unterricht
Schloßallee 1, 48317 Drensteinfurt
Unterrichtszeiten:
Di. und Do. 19:00 - 20:30 Uhr
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jeweils 30 Minuten vor Unterricht
Der B197-Führerschein in Deutschland ist eine innovative Ergänzung zu den bestehenden Führerscheinklassen, die darauf abzielt, die Flexibilität und Zugänglichkeit der Fahrausbildung zu erhöhen. Eingeführt im Jahr 2021, ermöglicht diese Regelung es Fahrschülern, ihre praktische Ausbildung und Prüfung in einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe bzw. einem E-Auto zu absolvieren, ohne dass sie anschließend auf das Fahren solcher Fahrzeuge beschränkt sind.
Traditionell führte das Bestehen der Fahrprüfung in einem Auto mit Automatikgetriebe respektive Elektrofahrzeug dazu, dass der Führerscheininhaber nur für solche Fahrzeuge zugelassen war. Mit dem B197-Führerschein können die Fahrschüler jedoch eine zusätzliche Ausbildung von mindestens 10 Stunden in einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe erhalten, wovon mindestens eine Stunde als praktische Prüfung gilt. Nach erfolgreichem Abschluss dieser Ausbildung erhalten die Fahrschüler einen regulären B-Führerschein, der sie zum Fahren beider Getriebearten berechtigt, ohne eine separate Prüfung in einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe ablegen zu müssen.
Diese Regelung zielt darauf ab, die Fahrausbildung zu modernisieren und zu berücksichtigen, dass immer mehr Fahrzeuge mit Automatikgetrieben produziert werden. Sie erleichtert den Zugang zum Führerschein, indem sie den Ausbildungsaufwand für Fahrschüler reduziert, die Schwierigkeiten mit dem Schaltgetriebe haben oder einfach eine Präferenz für Automatikfahrzeuge besitzen. Gleichzeitig sorgt sie dafür, dass alle Fahrer über grundlegende Fähigkeiten im Umgang mit Schaltgetrieben verfügen, was ihre Flexibilität und Kompetenz auf der Straße erhöht.
Der B196-Führerschein stellt in Deutschland eine spezielle Erweiterung der Führerscheinklasse B dar, die es Inhabern ermöglicht, auch Leichtkrafträder bis 125 ccm Hubraum und einer maximalen Leistung von 11 kW (ca. 15 PS) zu führen. Diese Regelung, die seit dem 1. Januar 2020 in Kraft ist, bietet Autofahrern eine attraktive Möglichkeit, ihre Mobilität zu erweitern, ohne die vollständige Motorradführerscheinausbildung absolvieren zu müssen.
Um die B196-Berechtigung zu erlangen, müssen Interessenten mindestens 25 Jahre alt sein und seit mindestens fünf Jahren im Besitz eines B-Führerscheins (PKW) sein. Die Erweiterung erfordert keine praktische Prüfung, sondern lediglich eine theoretische Schulung sowie eine praktische Ausbildung bei einer Fahrschule. Die Ausbildung umfasst insgesamt 9 Unterrichtseinheiten à 90 Minuten, aufgeteilt in 4 Einheiten Theorie und 5 Einheiten Praxis.
Ein wesentlicher Vorteil der B196-Erweiterung ist, dass sie eine schnellere und kostengünstigere Alternative zum vollwertigen Motorradführerschein bietet, dabei aber dennoch eine solide Grundlage für das sichere Führen von Leichtkrafträdern legt. Dies kann besonders in städtischen Gebieten von Nutzen sein, wo eine erhöhte Flexibilität und die Möglichkeit, Verkehrsstaus zu umgehen, einen erheblichen Mehrwert darstellen.
Es ist jedoch zu beachten, dass die B196-Erweiterung ausschließlich in Deutschland gilt. Die Berechtigung zum Führen von Leichtkrafträdern wird nicht automatisch in allen anderen Ländern anerkannt, was bedeutet, dass Inhaber des B196 bei Fahrten im Ausland die jeweiligen nationalen Regelungen überprüfen müssen.
Der B96-Führerschein ist eine Erweiterung der Führerscheinklasse B in Deutschland, die es den Inhabern ermöglicht, Fahrzeugkombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger zu führen, wobei das zulässige Gesamtgewicht der Kombination mehr als 3.500 kg, aber maximal 4.250 kg beträgt. Diese Regelung, die darauf abzielt, die Flexibilität für Fahrer zu erhöhen, ohne dass sie den aufwendigeren BE-Führerschein erwerben müssen, ist besonders für diejenigen von Vorteil, die beispielsweise größere Wohnwagen, Pferdeanhänger oder schwere Lasten transportieren möchten.
Um die B96-Berechtigung zu erhalten, ist kein zusätzlicher Prüfungstest erforderlich. Stattdessen müssen die Antragsteller eine spezielle Schulung absolvieren, die sowohl theoretische als auch praktische Elemente umfasst. Diese Schulung, die bei einer Fahrschule durchgeführt wird, beinhaltet insgesamt 7 Stunden Unterricht (420 Minuten), aufgeteilt in Theorie und Praxis, ohne eine abschließende Prüfung. Die praktische Ausbildung konzentriert sich auf spezifische Fähigkeiten, die für das sichere Führen von größeren Anhängerkombinationen notwendig sind, wie beispielsweise das Rangieren, Ankuppeln und Abkuppeln sowie das Fahren auf öffentlichen Straßen.
Durch den Erwerb des B96-Führerscheins können Fahrer die Beschränkungen der Standard-B-Führerscheinklasse überwinden, ohne die vollständigen Anforderungen und Kosten für die Klasse BE auf sich nehmen zu müssen. Dies stellt eine praktische Lösung für diejenigen dar, die zusätzliche Flexibilität beim Transport benötigen, sei es für Freizeitaktivitäten oder berufliche Zwecke.
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Von vielen als die ÜFü ’s („Über Fünfzig“) bezeichnet, ist dies keinesfalls despektierlich gemeint: Denn ein gewisses Alter bringt nicht nur Reife, sondern auch Wissen und Berufserfahrung mit sich. Meine drei Fahrlehrer und ich stehen dafür! Wir haben die Erfahrung- vor allem in den letzten Jahren- gemacht, dass eine Fahrschule noch soviel Know – How und Innovationen (z.B. Inventar, Technik, Optik) aufbieten kann, dies aber niemals etwas über die Qualität der Fahrschule aussagt. Wir werben nicht mit guten Prüfungsergebnissen, wir haben sie einfach! Jahrelange, kontinuierliche Beobachtung der Lernzielerfolge der Fahrschülerinnen und Fahrschüler hat gezeigt, dass die Anforderungen in der theoretischen, sowie in der praktischen Prüfung gestiegen sind. Die Gefahrenbremsung beispielsweise ist mittlerweile Pflicht in der Prüfung. Auch Fragen zur Technik und Sicherheit müssen beantwortet werden. Dieser Entwicklung passen wir uns als kompetente Fahrlehrer durch ständige Fort – und Weiterbildungen an!